
Musikinstrumente gehören zu den am häufigsten gestohlenen Wertgegenständen – ob im Auto, im Proberaum, auf Reisen oder sogar direkt während eines Auftritts. Die SINFONIMA® Instrumentenversicherung bietet Ihnen einen umfassenden, weltweiten Diebstahlschutz, der speziell auf die besonderen Risiken von Musikerinnen und Musikern zugeschnitten ist. Egal ob Geige, Gitarre, Saxophon, Keyboard, PA-Set oder DJ-Equipment: Ihr Instrument bleibt auch unterwegs optimal geschützt.
Inhaltsverzeichnis
🔒 Welche Arten des Abhandenkommens sind versichert?
Einfacher Diebstahl
Versichert ist der Diebstahl, wenn das Instrument:
- bestmöglich gesichert war (z. B. im verschlossenen Raum, abgeschlossenes Fahrzeug in einem von außen nicht einsehbarem Kofferraum)
- nicht unbeaufsichtigt in öffentlich zugänglichen Bereichen lag
- abhanden kommt. Es kann passieren, dass Sie Ihr Instrument gerade auf Fahren mit öffentlichen Verkehrsmittel, beim Aussteigen vergessen mitzunehmen. Das ist bei unserer Instrumentenversicherung als Abhandenkommen versichert. Wir rechnen bis zu einer Versicherungssumme von 20.000.- dabei keine grobe Fahrlässigkeit an. Das unterscheidet uns von den meisten Mitbewerbern. Hier nähere Informationen zum Thema „Grobe Fahrlässigkeit“
Typische Beispiele, die versichert sind:
- entwendete Gitarre aus dem verschlossenen Probe-, Schul- oder Lagerraum
- gestohlene Geige aus einem gesicherten Schulraum
- Diebstahl aus einem verschlossenen Spind
Einbruchdiebstahl
Hierbei verschafft sich eine Person durch Gewaltanwendung Zugang, z. B.:
- aufgebrochener Kofferraum
- eingeschlagene Fensterscheibe
- aufgebrochene Proberaumtür
- Einbruch in das eigene Haus oder die Wohnung
Der Versicherungsschutz greift in allen genannten Fällen.
Raub & räuberische Erpressung
Versichert sind:
- Raub unter Gewaltanwendung
- Androhung von Gewalt
- Herausgabe unter körperlichem Druck
Beispiel:
Ein Musiker wird auf der Straße bedroht und muss sein Instrument herausgeben. SINFONIMA® ersetzt den Schaden.
Diebstahl aus dem Fahrzeug
Einer der häufigsten Schadensfälle.
Versichert sind Instrumente im Fahrzeug – auch nachts – wenn:
- das Auto abgeschlossen war
- das Instrument im Kofferraum und von außer nicht einsehbar verstaut wurde
- das Fahrzeug beaufsichtigt wird.
Natürlich ist Ihr Instrument immer versichert, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind. Ein Diebstahl während der Fahrt ist aber kaum möglich.
Nicht versichert wäre es, wenn Sie Ihr Musikinstrument über Nacht im verschlossenen Fahrzeug zu lassen, dabei aber nicht im Kofferraum oder wenn das Instrument von außen zu sehen ist. Was auch nicht genügt ist es, wenn Sie das Instrument im Fahrzeuginnenraum lagern und eine Decke darüber legen.
Die Entschädigung für Schäden durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus Kraftfahrzeugen oder durch Diebstahl des Fahrzeuges selbst in der Zeit zwischen 24:00 Uhr und 6:00 Uhr ist begrenzt auf EUR 50.000,00.
Die Entschädigung für Schäden durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus Anhängern oder durch Diebstahl des Anhängers selbst ist begrenzt auf die Versicherungssumme, höchstens jedoch EUR 20.000,00. Der Selbstbehalt hierbei beträgt EUR 500,00 je Schadenereignis.
Diebstahl auf Reisen & Tourneen
SINFONIMA® bietet starken Schutz auf:
- Konzertreisen
- Auslandstourneen
- Festivalbesuchen
- Studienreisen
- Orchesterreisen
- natürlich auch bei privaten Reisen
👉 Die SINFONIMA® Instrumentenversicherung schützt zuverlässig vor allen relevanten Formen des Abhandenkommens – vom einfachen Diebstahl bis hin zu Raub. Damit sind Musiker in nahezu jeder Alltagssituation abgesichert.
💰 Was wird bei Diebstahl ersetzt?
Im Diebstahlsfall erhalten Sie:
100 % des vereinbarten Versicherungswertes
Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Instruments
Ersatz für Zubehör, sofern mitversichert
👉 Im Schadenfall erhalten Musiker den vollen Versicherungswert oder ein gleichwertiges Ersatzinstrument. Die schnelle Regulierung sorgt dafür, dass das Musizieren ohne lange Unterbrechung weitergehen kann.
🎒 Typische Schadenbeispiele aus der Praxis
Hier einige realistische Schadenszenarien:
Eine Geige wird aus dem verschlossenen Probenraum gestohlen.
Ein Berufsmusiker verliert seine Querflöte, nachdem sein Auto aufgebrochen wurde.
Eine Akustikgitarre wird während eines Gigs in der Garderobe entwendet.
Ein Saxophon verschwindet beim Einladen nach einer Probe.
Ein Keyboard wird im Hotelzimmer entwendet.
👉 Die realistischen Beispiele zeigen, wie häufig Diebstähle tatsächlich vorkommen – und wie zuverlässig SINFONIMA® in diesen Situationen schützt.
🛡️ Wie lässt sich Diebstahl vorbeugen? (Empfehlungen)
Ich empfehle folgende Maßnahmen:
Instrument nie sichtbar im Auto zurücklassen. Dann besteht kein Versicherungsschutz.
Proberäume immer abschließen. Auch dann würde kein Schutz bestehen
hochwertige Koffer & Cases nutzen. Das schützt auch gegen Schlag- und Stoßschäden beim Transport.
Instrumente während Auftritten nicht unbeaufsichtigt lassen
Seriennummern dokumentieren
- ´Kleben Sie in Ihren Instrumentenkoffer einen Zettel mit Ihrer Adresse. Gerade, wenn Sie das Instrument irgendwo legen gelassen haben, kann ein ehrlicher Finder gleich mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Besser noch als die Adresse wäre die Angabe einer Telefonnummer.
👉 Mit einfachen Maßnahmen lassen sich viele Diebstähle verhindern. Gute Sicherung, Aufmerksamkeit und Dokumentation erhöhen die Chance, Schäden ganz zu vermeiden oder Instrumente wiederzubekommen.
🏆 Warum der SINFONIMA® Diebstahlschutz überzeugt
✔ Schutz vor Diebstahl, Einbruch und Raub
✔ weltweit gültig
✔ schnelle Schadenregulierung
✔ gleichwertiges Ersatzinstrument als Option
✔ klare Bedingungen, keine versteckten Ausschlüsse
✔ ideal für Einzelinstrumente & große Sammlungen
👉 SINFONIMA® kombiniert umfassenden Schutz, weltweite Gültigkeit, schnelle Regulierung und klare Bedingungen. Das macht den Diebstahlschutz zu einer der stärksten Lösungen für Musiker und Instrumentenbesitzer.
