
Viele Versicherer schließen Schäden aus, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden oder ziehen bei der Zahlung einen Prozentsatz ab.
SINFONIMA® bietet einen entscheidenden Vorteil:
Bis zu einer Schadenhöhe von 20.000 € verzichten wir auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Das bedeutet:
Auch wenn ein Schaden durch ein Verhalten Ihrerseits entsteht, das streng ausgelegt als „grob fahrlässig“ gilt, bleibt er weiterhin versichert und wird vollumfänglich – ohne Abzüge – reguliert.
Bei Schäden über 20.000.-€ lassen wir in solchen Fällen auch nicht im Regen stehen. Auch hier haben wir eine kundenfreundliche Regelung parat. Diese erläutere ich weiter unten.
Inhaltsverzeichnis
⚠️ Was bedeutet „grobe Fahrlässigkeit“ in der Versicherungsbranche?
Um den Vorteil, den Ihnen SINFONIMA mit dem Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bietet, richtig zu verstehen, ist eine klare Definition wichtig.
Definition „Grobe Fahrlässigkeit“
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn:
„… die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird,
also jeder vernünftigen Person hätte einleuchten müssen, dass das Verhalten riskant ist.“
Einfacher gesagt:
Man hätte eigentlich wissen müssen, dass etwas schiefgehen kann.
💡 Grobe Fahrlässigkeit beschreibt Situationen, in denen ein Schaden durch deutlich mangelnde Sorgfalt entsteht. Die klare Definition hilft zu verstehen, warum viele Versicherer hier Leistungen kürzen – und warum der SINFONIMA®‑Vorteil so wertvoll ist.
🎻Typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit bei Instrumenten
Ohne SINFONIMA® wäre ein solcher Schaden meist nicht versichert.
✔ Instrument wird – ohne Absicht – kurz beim Einkaufen abgestellt und dann vergessen
✔ Ein Kind ist beim Busfahren abgelenkt und vergisst den Koffer mit der Geige beim Aussteigen mitzunehmen.
✔ Softcase nur halb geschlossen tragen
✔ Gitarre auf der Bühne unsachgemäß lagern. Hier ist aber nicht gemeint, dass das Instrument unbeaufsichtigt gelagert wird.
Mit SINFONIMA® gilt:
Bis 20.000 € werden diese Schäden trotzdem reguliert.
💡 Viele alltägliche Missgeschicke gelten bereits als grob fahrlässig – und wären bei anderen Versicherern oft nicht versichert. SINFONIMA® schützt Musiker auch in diesen Situationen zuverlässig.
⭐ Warum ist der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit so besonders?
Weil 90 % der Versicherer in Musik- und Sachversicherungen bei grober Fahrlässigkeit:
- nicht zahlen
- kürzen
- den Schaden ablehnen
- oder umfangreiche Prüfungen durchführen
Dies führt oft zu langwierigen Streitfällen oder ausbleibenden Leistungen.
Spezieller SINFONIMA® Schutz bietet hingegen:
- keine Diskussionen
- keine Kürzungen
- keine Ablehnung wegen Fehlverhalten
- klar geregelte Grenze bis 20.000 €
- schnelle Regulierung trotz Fahrlässigkeit
Ein großer Vorteil für Musiker, die oft unter Zeitdruck arbeiten.
💡 Während die meisten Versicherer bei grober Fahrlässigkeit kürzen oder ablehnen, reguliert SINFONIMA® bis 20.000 € vollständig. Das sorgt für Sicherheit, Planbarkeit und echte Entlastung im Schadenfall.
💰 Was passiert, wenn die Schadenhöhe höher als 20.000.-€ ist?
Erst der Schadenanteil, der über 20.000 € hinausgeht, kann gekürzt werden. Diese anteilige Kürzung nennt man Quotelung.
Übliche Kürzungsstufen (ca. Werte) bei grober Fahrlässigkeit:
| Art der groben Fahrlässigkeit | Kürzung der Entschädigung | Entschädigung durch SINFONIMA |
|---|---|---|
| Leicht grob fahrlässig | ca. 25 % | 75 % werden erstattet |
| Normal grob fahrlässig | ca. 50 % | 50 % werden erstattet |
| Schwer grob fahrlässig | ca. 75 % | 25 % werden erstattet |
Diese Kürzung erfolgt bei der SINFONIMA Instrumentenversicherung erst ab dem Teil des Schadens, der über 20.000 € liegt.
Beispiel zur Verdeutlichung: Schadenszenario
Eine Geige im Wert von 35.000 € geht verloren.
Es liegt leichte, grobe Fahrlässigkeit vor. –> Kürzungsquote: 25 %
Leistung SINFONIMA
| Position | Betrag | Leistung |
|---|---|---|
| Schadenanteil bis 20.000 € | 20.000 € | 100 % Erstattung, also 20.000.-€ |
| –> Schadenanteil über 20.000 € | 15.000 € | 75 % Erstattung → 11.250 € |
Gesamterstattungsbetrag 👉 31.250 €
Warum ist das so stark?
Viele Musikinstrumentenversicherungen zahlen in diesem Fall gar nichts, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei SINFONIMA wären es nur 3.750 € weniger als der volle Schaden – bei anderen Anbietern könnten es 35.000 € weniger sein.
💡 Auch bei höheren Schäden bleibt SINFONIMA® fair: Erst der Anteil über 20.000 € kann gekürzt werden. Die transparente Quotelung sorgt für nachvollziehbare und kundenfreundliche Ergebnisse.
✔ Vorteile auf einen Blick
✔ Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit bis 20.000 €
✔ klare, transparente Regel
✔ keine Kürzung des Schadens bis 20.000.-€
✔ keine Diskussionen mit der Versicherung
✔ schnelle Regulierung
✔ ideal für Musiker mit teurem Equipment
✔ einzigartiger Wettbewerbsvorteil gegenüber vielen, anderen Anbietern
💡 Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, klare Regeln und schnelle Regulierung machen SINFONIMA® zu einem der stärksten Anbieter für Musiker, die echte Sicherheit ohne Diskussionen suchen.
