Musikinstrumente sind wertvolle Begleiter – doch ein Schaden kann schneller passieren, als man denkt. Damit Sie sich vorstellen können, wie unsere Versicherung im Alltag greift, haben wir typische Schadenfälle für Sie zusammengestellt. So sehen Sie auf einen Blick, wie umfassend Ihr Instrument geschützt ist.
Inhaltsverzeichnis

VERSICHERTE SCHÄDEN BEI DER SINFONIMA INSTRUMENTENVERSICHERUNG
Die Mannheimer SINFONIMA Musikinstrumentenversicherung versichert Ihr Instrument mit einer Allgefahrendeckung. Das bedeutet, dass prinzipiell alles an Schadensfällen abgedeckt ist, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Die Ausschlüsse sind – wie ich meine nachvollziehbar – wie zum Beispiel: vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Verschleiß.
So sind die meisten Schäden, die Ihrem Instrument passieren können, versichert. Hier eine Auswahl der versicherten Schäden.

Herunterfallen des Instruments
Der häufigste Schadenfall ist das Herunterfallen des Instruments aufgrund eigener oder Unachtsamkeit anderer Personen. Keine andere Versicherung -außer der Instrumentenversicherung – deckt diesen Schadensfall ab.
Instrument Anstoßen
Das Anschlagen oder Anstoßen Ihres Instruments ist schnell einmal passiert. Der daraus entstehende Schaden ist bei uns gedeckt!


Schäden am Zubehör
Der Bogenbruch ist eines der häufigsten Schäden am Instrumentenzubehör. Egal, wie er entstanden ist, handelt es sich meist um einen Totalschaden.
Elementarschäden / Wasser- & Feuerschäden
Alle Hausratversicherungsgefahren, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden sind auch in der Instrumentenversicherung abgedeckt. Diese Schäden kommen aber nicht häufig vor.
Noch weniger häufig kommen Elementarschäden, wie Erbeben, Überschwemmung usw. vor. Diese Schäden sind aber ebenfalls in unserer Instrumentenversicherung versichert.


Einbruchdiebstahl
Der Einbruch- und dem damit verbundenen Abhandenkommen Ihrer Instrumente und des Zubehörs – in Ihre Wohnung oder auch dem Proberaum ist natürlich versichert.
Diebstahl aus dem KFZ
Wenn Ihr Instrument aus dem Fahrzeug gestohlen wird, ist dieses gemäß unserer Versicherungsbedingungen versichert.


Einfacher Diebstahl / Abhandenkommen
Auch der einfache Diebstahl; also die Entwendung ohne einen vorangegangenen Einbruch ist versichert. Abhandenkommen ist nach unseren Versicherungsbedingungen ebenfalls versichert.
Beschädigungen auf Reisen
Insbesondere bei Flugreisen entstehen Schäden, die auf dem unsachgemäßen Umgang beruhen. Sich dann mit einer Airline herumzuschlagen, ist mühevoll. Unsere Musikinstrumentenversicherung nimmt Ihnen dies ab.


Kuriose Schadensfälle und viele mehr
Alle Schadensfälle, die nicht explizit in §3 der Bedingungen als Ausschlüsse genannt sind, sind in unserer Allgefahrendeckung versichert. Somit auch, wenn wie hier, ein Cello in einem Paternoster eingeklemmt wurde.
In 2020 habe ich eine Auswertung der Schadenfälle für ein halbes Jahr gemacht. In der Grafik sehen Sie die Verteilung der Schäden nach Schadenart. Die häufigsten Schäden passieren beim Herunterfallen und Anstoßen des Instruments. Nur rund 2 % der Schäden wären auch in einer Hausratversicherung versichert gewesen. Eine Hausratversicherung deckt meist nur ganz bestimmt Gefahren ab, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Das sind aber nicht die Gefahren, denen Ihr Musikinstrument hauptsächlich ausgesetzt ist. Daher ist eine Hausratversicherung keine gute Alternative zu einer Musikinstrumentenversicherung.

Nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern auch bei einem Schaden bin ich Ihr Ansprechpartner. Wenn einmal etwas passiert, melden Sie sich direkt telefonisch oder online bei mir! Zu meinem Service gehört es, Ihnen schnell & unkompliziert zu helfen.
Fazit: Welche Schäden passieren und sind versichert?
Ein Schaden ist schnell passiert! Ein Kind ist auf dem Weg zum Musikunterricht mit dem Fahrrad gestürzt. Dem Kind ist nichts passiert, aber der Koffer mit dem Cello ist auf dem Asphalt aufgeschlagen. Das Cello und der Koffer sind ein Totalschaden.
Ich kann mit einer Instrumentenversicherung finanzielle Entschädigung leisten. Wenn Sie Ihr Musikinstrument absichern, können Sie also sorgenfreier mit diesem umgehen und unterwegs sein.
Ich habe in der Zeit vom 01.01. bis 01.07.20 alle Schäden meiner Versicherungsagentur ausgewertet. In der Grafik sehen Sie, welche Schäden einem Instrument am häufigsten passieren kann.
- Der häufigste Schaden, den ich in meiner täglichen Praxis bearbeite, ist das Herunterfallen oder Fallenlassen des Musikinstruments mit 37 %; gefolgt von Schäden durch Anstoßen oder Umstoßen mit 20 %
- Der Bruch eines Bogens bei Streichinstrumenten kommt mit 10% sehr häufig vor. Das bedeutet hohe Kosten, da bei Bögen meist gleich ein Total-Schaden zu beklagen ist.
- Der Diebstahl oder Abhandenkommen der Musikinstrumente oder des Zubehörs passiert mit 8 % recht selten. Ein Diebstahl schlägt aber gleich mit der vollen Versicherungssumme zu Buche.
- Die Schäden, die auch über eine Hausratversicherung abgedeckt wären sind mit nur 2% der Häufigkeit zu vernachlässigen. Das zeigt: Eine Hausratversicherung bietet nicht den Schutz, den Ihr Musikinstrument braucht!
Bei welchem Schadensfall ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Auch die beste Instrumentenversicherung hat bei einem Schaden Grenzen. Diese werden durch die Versicherungsbedingungen festgelegt. Ausschlüsse stecken die Grenzen des Schutzes ab. Sie finden diese im §3 der Bedingungen. Dort aufgeführt sind unter anderem:
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Schäden durch gewöhnliche Nutzung, Alterung oder Materialermüdung sind nicht versichert. Beispiele: Saiten reißen durch regelmäßiges Spielen, Lack nutzt sich ab.
Schäden durch ungeeignete Lagerbedingungen (z. B. extreme Hitze, Feuchtigkeit, falsche Aufbewahrung).
Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Terrorakte oder Kernenergie sind ausgeschlossen.
