FAQ zur Instrumentenversicherung

FAQ Sinfonima Instrumenten Versicherung

🎵 FAQ – Häufige Fragen zur Instrumentenversicherung

Hier finden Sie schnell Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Schutz, Kosten und Schadenfall. Grundlage des Versicherungsschutzes sind die Versicherungsbedingungen. Hier finden Sie verkürzte Erläuterungen.

Inhaltsverzeichnis


🎼 1. Leistungen & Deckungsumfang

▶ Was ist in der Instrumentenversicherung versichert und was nicht?

✔ Abhandenkommen (zu Hause, unterwegs, im Auto, auf Reisen)
✔ Beschädigung durch Sturz, Stoß, Wasser, Feuer
✔ Verlust während Transport, Versand oder Flugreisen
✔ Vandalismus & mutwillige Beschädigung
✔ Mitversicherbar: Zubehör, Elektronik, Bögen, Etuis, Leihinstrumente

Die Versicherung schützt Sie überall dort, wo Ihr Instrument mit dabei ist.

Nicht versichert sind:

✘ Vorsätzliche Beschädigung
✘ Normale Abnutzung / Verschleiß
✘ Schäden durch unsachgemäße Lagerung
✘ Wertminderung ohne Schadenereignis

▶ Gilt der Schutz weltweit und ist das Instrument nachts im Auto versichert?

Ja. Der Schutz gilt
✔ weltweit  – ideal für Musiker auf Tour oder Reisen

✔  Gemäß der Bedingungen der Sinfonima Musikinstrumentenversicherung besteht Versicherungsschutz im KFZ – auch nachts – ohne zeitliche Einschränkung.

Versicherungsschutz besteht, sofern sich die versicherten Sachen in einem:

  • ständig beaufsichtigten Kraftfahrzeug oder
  • fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten und von außen nicht einsehbaren Koffer- oder Laderaum befinden. Für Schäden, die in der Zeit von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr eintreten, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt gemäß § 14 Nr. 4. (Auf 50.000.-€)

Sollten Sie Ihre Instrumente in einem unbewachten Auto lediglich durch eine Decke zugedeckt auf dem Rücksitz lagern, besteht KEIN Versicherungsschutz. Es handelt sich dann für Instrumente nicht um eine sinnvolle Lagerung. Dies erwähne ich besonders, weil es häufig diesbezüglich Fragen gibt.

 

▶ Ist mein Instrument nicht auch in einer Hausratversicherung gut abgesichert? 

  • Musikinstrumente sind in der Hausratversicherung nur gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl; also Diebstahl nach einem Einbruch, Sturm / Hagel versichert.
  • Der Schutz gilt – bis auf wenige Ausnahmen – nur im Haus.
  • Wertvolle Instrumente müssten in einer Hausratversicherung extra angegeben sein, um überhaupt Versicherungsschutz zu haben.

Der Hausratversicherungsschutz ist stark eingeschränkt und bietet Ihrem Musikinstrument nicht den Schutz, den es benötigt.

Das einzige Instrument, für das eine Hausratversicherung sinnvoller ist, als in einer Instrumentenversicherung, ist das Klavier! Das Instrument wird nur stationär eingesetzt, nicht transportiert und auch nicht „in die Hand“ genommen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Klavier dann auch bei Ihrer Hausratversicherung mit dem entsprechenden Wert angeben.

▶ Leistet die SINFONIMA Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit? 

In diesem Bereich hat die SINFONIMA® Instrumentenversicherung ein besonderes Leistungsmerkmal:

Bis zu einem Schaden von 20.000,– Euro prüfen wir nicht, ob grobe Fahrlässigkeit bei der Entstehung des Schadens angerechnet werden kann. Wir zahlen die volle Entschädigung.

➡️ Mehr zum Thema „Grobe Fahrlässigkeit“

➡️ Mehr zu Leistung & Deckungsumfang


💸 2. Kosten & Beiträge

▶ Wie berechnet sich der Beitrag?

Der Beitrag hängt ab von:
• Wert des Instruments
• Art des Instruments
• ob nur ein oder mehrere Musikinstrumente versichert werden

Alle Angebote sind transparent und übersichtlich

▶ Gibt es eine Mindestversicherungssumme?

Nein – wir versichern Instrumente
✔ vom Einsteigerinstrument
bis
✔ zum hochwertigen Sammlerstück.

▶ Kann ich meinen Beitrag senken?

Ja, z. B. durch:
• Rabatte, die wir für bestimmte Personengruppen oder Mitglieder bestimmter Verbände anbieten können

➡️ Mehr Infos zu den Kosten und Rabattmöglichkeiten


🔧 3. Schadenfall & Ablauf

▶ Wie melde ich einen Schaden?

1️⃣ Schaden online oder telefonisch melden
2️⃣ Fotos & kurze Beschreibung einreichen
3️⃣ Kostenvoranschlag / Rechnung vom Fachhändler beilegen

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

▶ Wie schnell wird ein Schaden reguliert?

In der Regel innerhalb weniger Tage.
Bei dringenden Fällen, wenn das beschädigte Instrument schnell wieder benötigt wird, rufen Sie an unter 04331-334340

➡️ Hier finden Sie Schadenbeispiele


📄 4. Verträge & Laufzeiten

▶ Gibt es eine Mindestlaufzeit und wie kann ich kündigen?

Ja, die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
Danach kann jährlich gekündigt werden.

Nach einem Jahr können Sie jederzeit den Vertrag aufheben lassen, wenn der versicherte Gegenstand nachweislich nicht mehr in Ihrem Besitz ist. Das kann zum Beispiel durch Verkauf oder Rückgabe an den Verleiher sein.

Kündigen können Sie einfach schriftlich oder per E-Mail zum Ende der Laufzeit. Wir bestätigen die Kündigung umgehend, längstens binnen 2 Wochen.

▶ Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Eine generelle Selbstbeteiligung haben wir nicht. Für bestimmte Risiken, wie 

  • gewerblichem Verleih
  • Absicherung in einem Anhänger
  • oder beim I`M SOUND Produkt für E-Equipment Kontrabässe, Klaviere, PC’s, Laptops, Tablets, Kameras und sonstige vergleichbare technische Geräte

haben wir einen Selbstbehalt.

▶ Kann ich jederzeit Veränderungen in meinem Vertrag vornehmen?

Ja, das ist kein Problem. Schreiben Sie mir dazu einfach eine Mail und ich ändere Ihren Vertrag wunschgemäß ab.


🎻 5. Instrumente & Nutzung

▶ Welche Instrumente können versichert werden?

Nahezu alle Instrumente – z. B.:
• Streichinstrumente
• Holz- & Blechblasinstrumente
• Gitarren & Bässe
• Klaviere & Flügel
• Schlagzeug & Percussion
• Elektronisches Equipment
• DJ- & Studio-Equipment
• historische & Sammlerinstrumente

Ich biete 2 Versicherungskonzepte an. Diese sind:

  • SINFONIMA für akustische Instrumente
  • I´M SOUND für E-Instrumente und E-Equipment. Dazu finden Sie hier Informationen:

Beide Konzepte bieten wir für Musikinstrumente, Equipment und Zubehör an, wenn diese:

  • sich in Ihrem Besitz befinden
  • ausgeliehen oder gemietet sind
  • von einem Kind gespielt werden
  • einem Privatmusiker gespielt werden
  • einem Berufsmusiker, Musiklehrer oder    Musikstudenten gespielt werden
  • von einer Band genutzt werden
  • einem Verein, einer Schule oder einem Orchester gehören

▶ Bin ich auch bei Auftritten & Proben geschützt?

Ja – egal ob Unterricht, Proberaum, Konzert oder Tour.
Der Schutz gilt dort, wo Ihr Instrument eingesetzt wird.

▶ Kann ich mehrere Instrumente in einem Vertrag versichern?

Ja, auch komplette Sets oder ganze Sammlungen sind möglich.
Oft gibt es günstige Kombitarife.


💬 Noch Fragen? Wir sind für Sie da!

🎶 Persönliche Beratung
Wir beantworten Ihre Fragen direkt und unverbindlich.

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