FAQ`s zur Instrumenten Versicherung

Themenübersicht zu den FAQ

FAQ Sinfonima Instrumenten Versicherung

Welche Musikinstrumente können Sie versichern?

Ich biete 2 Versicherungskonzepte an. Diese sind:

Beide Konzepte bieten wir für Musikinstrumente, Equipment und Zubehör an, wenn diese:

  • sich in Ihrem Besitz befinden
  • ausgeliehen oder gemietet sind
  • von einem Kind gespielt werden
  • einem Privatmusiker gespielt werden
  • einem Berufsmusiker, Musiklehrer oder    Musikstudenten gespielt werden
  • von einer Band genutzt werden
  • einem Verein, einer Schule oder einem Orchester gehören

Die Mannheimer SINFONIMA Instrumenten Versicherung versichert alle Arten von akustischen Musikinstrumenten.

  •     Streichinstrumente
  •     Holz- und Blechblasinstrumente
  •     Zupfinstrumente
  •     Schlaginstrumente
  •     Tasteninstrumente

Auch das Zubehör der Instrumente kann mitversichert werden:

  •     Bögen
  •     Etuis, Hüllen, Koffer
  •     Ständer
  •     Mundstücke
  •     S-Bögen
  •     Pflegesets usw.

Gemäß der Bedingungen der Sinfonima Musikinstrumentenversicherung besteht Versicherungsschutz im KFZ – auch nachts – ohne zeitliche Einschränkung.
Das unterscheidet uns von vielen Mitbewerbern. Diese haben meist die sogenannte „Nachtklausel“. Dies schränkt den Schutz im Auto in der Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr ein. Das haben wir so nicht.
In § 2 Nr. 3 unserer Bedingungen steht dazu:

Versicherungsschutz besteht außerdem gegen Schäden durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus Kraftfahrzeugen oder durch Diebstahl des Fahrzeuges selbst, sofern sich die versicherten Sachen in einem

a) ständig beaufsichtigten Kraftfahrzeug oder

b) fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten und von außen nicht einsehbaren Koffer- oder Laderaum befinden. Für Schäden, die in der Zeit von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr eintreten, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt gemäß § 14 Nr. 4. (Auf 50.000.-€)

Fazit zum Thema: Musikinstrument im KFZ

  • Ihr Musikinstrument ist generell im Auto versichert, wenn dieses bewacht wird; also auch bei der Fahrt.
  • Wenn Sie Ihr Instrument im Auto lagern, ist dieses in einem von außen nicht einsehbaren Kofferraum zu lagern. Dann besteht der Schutz bis zu einer Versicherungssumme von 50.000.-€.

Sollten Sie Ihre Instrumente in einem unbewachten Auto lediglich durch eine Decke zugedeckt auf dem Rücksitz lagern, besteht KEIN Versicherungsschutz. Es handelt sich dann für Instrumente nicht um eine sinnvolle Lagerung. Dies erwähne ich besonders, weil es häufig diesbezüglich Fragen gibt.

Musikinstrumente sind in der Hausratversicherung nur gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl; also Diebstahl nach einem Einbruch, Sturm / Hagel versichert. Der Schutz gilt – bis auf wenige Ausnahmen – nur im Haus.

Der Schutz gilt dabei meist nur in der Wohnung bzw. Haus. Im Rahmen der sogenannten „Außenversicherung“ kann der Schutz auch noch auf kurzzeitige andere Versicherungsorte ausgedehnt sein.

Wertvolle Instrumente müssten in einer Hausratversicherung extra angegeben sein, um überhaupt Versicherungsschutz zu haben.

Der Hausratversicherungsschutz ist stark eingeschränkt und bietet Ihrem Musikinstrument nicht den Schutz, den es benötigt.

Nachfolgend führe ich auf, welche Gefahren bei der Instrumentenversicherung versichert sind, nicht aber bei einer Hausratversicherung:

  • Einfacher Diebstahl
  • Elementarschäden wie Erdbeben oder Überschwemmung. – Diese Schäden sind auch in einer Hausratversicherung mit versicherbar -.
  • Transportschäden, egal ob Sie Ihr Instrument zu Fuß, auf dem Fahrrad, im Auto oder im Flugzeug transportieren.
  • Schäden außerhalb der Wohnung bzw. des Hauses. – Bei der Instrumentenversicherung gilt der Schutz weltweit -.
  • Verlust- & Abhandenkommen
  • Fallenlassen
  • Portokosten bei Versendung des Instruments zum Instrumentenbauer nach einem Schaden.
  • Die Kosten eines Leihinstruments nach einem Schaden
  • Ersatz einer eventuellen Wertminderung

Anmerkungen:
Manche Versicherungen bieten ihre Instrumentenversicherung nur noch zusammen mit einer Hausratversicherung an.

Das einzige Instrument, für das eine Hausratversicherung sinnvoller ist, als in einer Instrumentenversicherung, ist das Klavier! Das Instrument wird nur stationär eingesetzt, nicht transportiert und auch nicht „in die Hand“ genommen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Klavier dann auch bei Ihrer Hausratversicherung mit dem entsprechenden Wert angeben.

Versichern Sie Ihre Instrumente also bei der SINFONIMA Instrumentenversicherung vollumfänglich ab!

Vor einigen Jahren hat noch ein grob fahrlässig herbeigeführter Schaden den Verlust des Versicherungsschutzes bedeutet. Der Versicherer hat keinen Schadenersatz geleistet.

Heute wird bei Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit geprüft, welcher prozentuale Grad des fahrlässigen Handelns anzurechnen ist und dieser wird dann in Abzug gebracht.

In diesem Bereich hat die SINFONIMA® Instrumentenversicherung ein besonderes Leistungsmerkmal:

Bis zu einem Schaden von 20.000,– Euro prüfen wir nicht, ob grobe Fahrlässigkeit bei der Entstehung des Schadens angerechnet werden kann. Wir zahlen die volle Entschädigung.

Was ist grobe Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde. Also, wenn naheliegende Überlegungen zum Vermeiden des Schadens nicht angestellt wurden.

Was ist grob fahrlässig bei der Instrumenten Versicherung?

Eine grobe Fahrlässigkeit kommt – so zumindest in meiner täglichen Praxis – nur beim Abhandenkommens eines Musikinstruments vor. Abhandenkommen ist generell versichert. Im Schadensfall unter 20.000.-€ wird bei der Mannheimer SINFONIMA® Musikinstrumente Versicherung das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit bei der Entstehung des Schadens nicht geprüft. Bei einem Schaden oberhalb von 20.000.-€ wird dies aber auch bei uns geprüft.

Ein gänzlich sorgloser Umgang mit dem Musikinstrument möchten wir nicht unterstützen und liegt sicherlich auch nicht in Ihrem Sinne. Wann und in welcher Höhe eine grobe Fahrlässigkeit angenommen werden kann, hängt von den Umständen ab. Das mag sich „schwammig“ anhören. Jeder Schadenfall ist anders und ein eventueller, prozentualer Abzug vom Schadenersatz aufgrund eines fahrlässigen Handelns daher auch unterschiedlich.

Thema grobe Fahrlässigkeit in Österreich

In Österreich führt grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung eines Schadens eventuell zur Leistungsfreiheit eines österreichischen Versicherers. In Deutschland gibt es dies nicht. Hier wird zumindest anteilig gezahlt. Die Mannheimer Sinfonima Instrumentenversicherung verzichten sogar auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ bei Schäden bis 2.500.- Euro. Somit ist eine Versicherung nach dt. Recht für Österreicher von sehr großem Vorteil.

Fazit zum Thema „Grobe Fahrlässigkeit“:

Bis 20.000.- Euro Schaden-Höhe verzichten wir auf eine eventuelle Anrechnung der groben Fahrlässigkeit. Kaum ein Mitbewerber wird auf diese Einrede – wenn möglich –  verzichten.

Bei Kinderinstrumenten gibt es Versicherer, die in den Versicherungsbedingungen einen zusätzlichen Selbstbehalt haben, um Schäden durch Fahrlässigkeit bei Kindern vorzubeugen. Kinderinstrumente sollten daher immer bei der SINFONIMA® Instrumentenversicherung versichert sein.

Der Versicherungsschutz gilt bei der SINFONIMA Instrumenten Versicherung weltweit, rund um die Uhr.

Eine Einschränkung beim Geltungsbereich gibt es nur in ganz seltenen Fällen. Diese beruhen dann auf der Nichtbeachtung der Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen. Der Versicherungsschutz geht dann verloren.

Nachfolgend Beispiele hierzu:

  • Sie reisen in ein Kriegsgebiet
  • Das Instrument wird bei Nichtgebrauch und wenn es nicht bewacht ist, in einem unverschlossenen Raum aufbewahrt. Es kommt zu einem Diebstahl.
  • Das Instrument wird in einem unbewachten Fahrzeug nicht gemäß der Vorgaben in den Versicherungsbedingungen gelagert und kommt so abhanden.

Diese Ausschlüsse finden Sie aber auch bei allen anderen Musikinstrumentenversicherungen am Markt!

Eine Selbstbeteiligung (SB) gibt es bei unserer SINFONIMA Instrumentenversicherung nicht!

Beachten Sie bei Angeboten von Mitbewerbern, ob diese einen Selbstbehalt haben.

Bei einem Anbieter gibt es eine Selbstbeteiligung bei Kinderinstrumenten bis zu einem Alter von bis zu 14 Jahren. Diese SB gilt explizit für das Liegenlassen von Instrumenten und beträgt bis zu 150.-€ je Schadenfall. Aufgrund meiner Erfahrung zeigt sich, dass insbesondere bei Kindern ein Abhandenkommen des Musikinstruments ein hohes Risiko darstellt.

Ein Selbstbehalt verringert eventuell den zu zahlenden Beitrag, sorgt aber auch dafür, dass Sie bei einem Schaden auf Kosten sitzen bleiben.

Lohnt es sich bei einer Ersparnis von z.B. 25.-€ Jahresbeitrag im Jahr 150.-€ im Schadenfall selbst zu tragen?

 

Am besten fordern Sie vor Vertragsabschluss erst einen Vorschlag zur Instrumentenversicherung bei mir an. So erfahren Sie alles, was für den Schutz Ihres Instruments wichtig ist. Ihr Vorschlag enthält:

  • die Versicherungsbedingungen
  • ein Angebot mit der Angabe des zu zahlenden Beitrags
  • Erläuterungen zum Versicherungsschutz
  • Alle rechtlich notwendigen Informationen
  • den Antrag auf Musikinstrumentenversicherung

So sichern Sie sich den Schutz für Ihr Musikinstrument:

Wenn Sie mir den Antrag zukommen lassen, besteht nach Prüfung Ihrer Angaben Versicherungsschutz für Ihr Instrument. Dies bestätige ich Ihnen kurzfristig per Mail.

Sollte Ihnen der Antrag zu umständlich sein oder Sie nicht drucken können, biete ich zwei weitere Möglichkeiten an, die Instrumentenversicherung abzuschließen:

Senden Sie mir folgende Informationen per Mail:

Ihren Namen u. Adresse: _______________________________________

Ihre Bankdaten / IBAN :  _______________________________________­­­­­­­­­­­

Ihr Instrument mit Wert:  _______________________________________

Das Zubehör mit Wert:   __________________________________­­­­_____

Versicherungsbeginn:    Sofort! Oder Ihr Wunschtermin: ______________

Oder nutzen Sie meinen Onlineantrag unter https://www.sinfonima-versicherung.de/antrag

Der Vertrag läuft 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf kündigen.

Beispiel:

Ihr Vertrag beginnt am 1. Oktober. Damit sich der Vertrag nicht automatisch weiter verlängert, müssten Sie bis spätestens bis zum 30. März gekündigt haben.

Eine kürzere Laufzeit des Vertrages – zum Beispiel für eine Reise oder kurzzeitige Ausleihe eines Instruments – ist nicht möglich.

Sollten Sie aber bereits einen bestehen Musikinstrumentenversicherungs-Vertrag haben, können Sie dort auch kurzzeitig zusätzliche Instrumente einschließen.

Generell sind Änderungen im Vertrag – Herein oder Herausnahme von Instrumenten – jederzeit unkompliziert möglich.

 

Prinzipiell gibt es für Berufs- und Privatmusiker die Möglichkeit, Sonderkonditionen zu bekommen.

Wenn es Sinn macht, schlage ich Ihnen einen Beitritt in einen Verband vor. Dies mache ich nur, wenn sich der Beitrag zur Instrumentenversicherung – inklusiv des Mitgliedsbeitrages des Verbandes – merklich reduziert.

Da es auch ab und zu nachgefragt wird: Nein, ich erhalte keinerlei Provision für die Vermittlung einer Verbandszugehörigkeit. Ich möchte mit meiner Verbandsempfehlung, nur einen Weg aufzeigen, die Kosten für die Musikinstrumentenversicherung zu senken und Sie so als Kunden zu gewinnen.

Die Rabatte auf den „Normalbeitrag“ sind je nach Vereinbarung mit den Verbänden unterschiedlich. In meinem Angebotsanfrageformular werden die oben aufgeführten Sonderkonditionen abgefragt. Sie erhalten so immer das günstigste Angebot.

Rabatte für Berufsmusiker

Viele Musikberufsverbände haben mit der Mannheimer SINFONIMA günstigere Beiträge für die Musikinstrumentenversicherung ausgehandelt. Die Mitglieder der nachfolgenden Verbände können diese nutzen und so die Kosten für Ihre Instrumentenversicherung reduzieren:

  • VDM (Verband deutscher Musikschulen e.V.),
  • DOV (Deutsche Orchestervereinigung e.V.),
  • DTKV (Deutscher Tonkünstlerverband e.V.)
  • bdmp (Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen)
  • VDMK (Verband dt. Musikerzieher und konzertierender Künstler)
  • BMU (Bundesverband Musikunterricht)
  • BDLO (Bundesverband dt. Liebhaberorchester – Für ges. Orchesters)
  • DGfF (Deutsche Gesellschaft für Flöte),
  • ERTA (European Recorder Teachers Association)
  • ARDESA   (Saxofonisten Verband)
  • UDJ  (Union Deutscher Jazzmusiker)
  • Verdi – Fachverband Musik
  • Deutscher Musikrat
  • Verband Deutscher Tonmeister
  • Bundesverband Musikunterricht – BMU
  • verschiedene Bundes– und Landesjugendorchester
  • percussion creativ e.V.
  • Profolk

Musikstudenten(innen) erhalten prinzipiell einen günstigeren Beitragssatz.

Rabatte für Privatmusiker & Kinder

Die Mannheimer SINFONIMA hat Vereinbarungen mit Institutionen getroffen, die den Beitrag für die Instrumentenversicherung senken und Privatpersonen offen stehen.

Nachfolgend nenne ich einige davon:

  • percussion creativ e.V.
  • Bund Deutscher Zupfmusiker
  • Viola Gesellschaft (ausschließlich für Bratschen &Violinen)
  • ARDESA – Saxofonisten Verband –
  • Union deutsche Jazzmusiker

Einen generellen Rabatt gibt es für die „JUGEND MUSIZIERT“-Teilnahme 

Es ist selbstverständlich, dass sie mein Angebot mit dem von Mitbewerbern vergleichen. Der Beitrag ist dabei immer im Zusammenhang mit der Leistung zu sehen. Ich bitte Sie daher, zu beachten, dass Mitbewerber einige Leistungen nicht bieten.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Veränderungen in Ihrem Musikinstrumenten-Versicherungs-Vertrag vorzunehmen.

Folgende Änderungen sind vorstellbar:

  • Änderung der Versicherungssumme bei Ihren Instrumenten. (Zum Beispiel: Aufgrund einer höheren Einschätzung des Instrumentenwertes)
  • Heraus oder Hereinnahme von Instrumenten oder Zubehör (Zum Beispiel: Aufgrund von Instrumentenwechsel, Verkauf, Zukauf oder Rückgabe eines Instruments)
  • Änderung Ihrer Adresse
  • Änderung Ihrer Bankverbindung
  • Wechsel des Versicherungsnehmers

Telefonisch stehe ich unter 04331-334340 für Fragen gerne zur Verfügung. Die eigentliche Änderung benötige ich aber in schriftlicher Form. Hier meine Mailadresse zur Meldung Ihrer Änderung: info@musikerversicherung.de

Sie erhalten immer eine Bestätigungsmail, dass ich Ihren Änderungswunsch erhalten und diesen bearbeitet habe.

Die Daten, die Sie mir in Mailform zukommen lassen, werden aus Gründen der Datensicherheit in verschlüsselter Form, über eine gesicherte Verbindung (SSL bzw. TLS) übertragen.

Änderungsmeldung zur Instrumentenversicherung

Nachfolgende  Angaben benötige ich für die Umsetzung Ihres Änderungswunsches.

Die Vertragsnummer ist bei den Angaben sehr wichtig und steht auf Ihrem Versicherungsschein. (TN-450-…)

Ihr Name. ………………………………..

Straße / Haus-Nr.: …………………….

PLZ / Wohnort: ………………………..

Ihre VertragsNr. TN- ………………

Telefonnummer* (nur für fachlich bedingte Rückfragen). ……………………..

Wann soll die Änderung erfolgen?………………

1. Welches Instrument soll aus der Versicherung genommen werden?

2. Welches Instrument soll in die Versicherung hereingenommen werden. (geben sie den Wert und wenn möglich Hersteller bzw. Baujahr an)

3. Welche sonstige Änderung soll ich durchführen? ……………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………. Den Diebstahl finden Sie im Haus. Ihre Instrumente / Musikinstrumente versichern
Sie nach Kontakt bei der Sinfonima Musikinstrumentenversicherung.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Das bedeutet, dass ein Vertrag mit Laufzeitbeginn 01.11.2021 mindestens bis zum 31.07.2022 gekündigt sein müsste. Die Kündigung muss uns in schriftlicher Form und mit Unterschrift vorliegen. Ihre Kündigung bestätigen wir Ihnen auf postalischen Weg. 

Wichtig:

Eine Kündigung per Mail ist möglich, wenn

  • Sie entweder ein unterschriebenes Kündigungsschreiben als Anhang beifügen
  • oder die Mail selbst eine Unterschrift enthält.

Sollten Sie nur einzelne Instrumente aus dem Vertrag nehmen wollen, führt das nicht zu einer Vertragsaufhebung und stellt keine Kündigung dar. Wir werden in diesem Fall Ihren Veränderungswunsch dokumentieren.

 

Das WICHTIGSTE zuerst, wenn einmal ein Schaden passiert:

Nehmen Sie telefonisch (04331-334340) oder per Mail (info@musikerversicherung.de) kurzfristig mit mir Kontakt auf!

Alles Weitere klären wir dann schnell und unkompliziert!

Wir besprechen, welche Informationen ich brauche und was zu unternehmen ist. Dies ist – je nachdem, ob es sich um einen zu reparierenden Schaden, Totalschaden oder Verlust / Diebstahl des Instruments handelt – unterschiedlich.

Wichtig:

  • Lassen Sie das beschädigte Instrument nicht reparieren, bevor Sie mit mir Kontakt aufgenommen haben!

Ich weiß, dass es oft sehr eilig ist, da das Instrument unbedingt wieder gespielt werden soll. Eine Zusage zur Reparatur des Instruments erhalten Sie aber meist bereits am Telefon bei der ersten Kontaktaufnahme. Die Reparatur VOR meiner Zusage zu veranlassen, führt eventuell dazu, dass der Schaden für uns nicht mehr nachzuvollziehen ist. Die gesamte Abwicklung wird dadurch komplizierter.

Ich bin Ihr Ansprechpartner im Schadenfall. Ich habe Sondervollmachten der Mannheimer Versicherung AG und kann so Schäden schnell, unkompliziert und ohne lästige Formulare erledigen. Eine Meldung Ihres Schadens bei der Mannheimer Direktion bringt Ihnen daher keinerlei Vorteile.

  • Nehmen Sie gleich mit mir Kontakt auf und melden Sie den Schaden zeitnah!

Ihre Frage Zur Instrumenten­versicherung

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