FAQ – Häufige Fragen zur Instrumentenversicherung

FAQ Instrumentenversicherung Musikinstrumente versichern

🎨 FAQ – Häufige Fragen zur Instrumentenversicherung

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die SINFONIMA® Instrumentenversicherung. Alle Inhalte basieren auf über 30 Jahren Erfahrung in der Absicherung von Musikinstrumenten.

 

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Fragen zur Instrumentenversicherung

🎻 Was ist eine Instrumentenversicherung?

Eine Instrumentenversicherung schützt Musikinstrumente vor Diebstahl, Beschädigung, Verlust und vielen weiteren Risiken.
Sie bietet deutlich mehr Schutz als eine Hausratversicherung – besonders bei Transport, Proben, Auftritten und Reisen.

➡️ Mehr zu den Leistungen

🧩 Warum brauche ich eine Instrumentenversicherung?

Musikinstrumente sind empfindlich und oft wertvoll.
Typische Schäden wie Sturz, Stoß, Transport oder Fremdverschulden sind in der Hausratversicherung kaum abgedeckt.
Eine spezialisierte Versicherung schützt genau dort, wo Hausrat endet.

🤝 Sind geliehene oder gemietete Instrumente versicherbar?

Ja.
Der Schutz gilt unabhängig vom Eigentum.
Bei Rückgabe kann der Vertrag beendet werden.

🎒 Was passiert, wenn ich selbst mein Instrument verleihe?

Versichert – solange kein gewerblicher Verleih vorliegt.
Gewerblicher Verleih kann unter bestimmten Bedingungen mitversichert werden.

🎼 Welche Instrumente kann man versichern?

Versichert werden können nahezu alle Musikinstrumente:

  • Streichinstrumente
  • Blasinstrumente
  • Tasteninstrumente
  • Saiteninstrumente
  • Schlaginstrumente
  • Elektronische Instrumente (Synthesizer, E‑Gitarren, E‑Drums, Modulsysteme)
  • Und außergewöhnliche Musikinstrumente

Auch Zubehör wie Bögen, Mundstücke, Cases oder Ständer kann mitversichert werden.

➡️ Infos zu bestimmten Instrumenten

➡️ Zur I’M SOUND Musikequipmentversicherung

🌍 Gilt der Versicherungsschutz weltweit – auch nachts im Auto?

Ja, der Schutz gilt weltweit.

✈️ Ist mein Instrument auf Reisen versichert?

Ja – weltweit. Ob Flugreise, Bahn, Tourbus oder Urlaub: Ihr Instrument ist rund um den Globus geschützt.

🚗 Ist mein Instrument im Auto versichert?

Im Auto besteht Versicherungsschutz, wenn das Instrument in einem verschlossenen, nicht von außen einsehbaren Koffer‑ oder Laderaum liegt. Zwischen 24–6 Uhr ist die Entschädigung auf 50.000 € begrenzt.

Kein Schutz: Wenn Instrumente sichtbar im Auto liegen (z. B. nur mit einer Decke abgedeckt).

🏠 Ist mein Instrument nicht auch in einer Hausratversicherung gut abgesichert? 

Nur sehr eingeschränkt. Hausrat deckt in der Grunddeckung meist nur:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Einbruchdiebstahl

Die häufigsten Schäden (Sturz, Stoß, Transport, Fremdverschulden) sind nicht abgedeckt.

Ausnahme: Ein stationäres Klavier kann in der Hausratversicherung sinnvoll sein – sofern der Wert dort angegeben wird.

➡️ Warum die Hausratversicherung nicht ausreicht

🛡️ Leistet die SINFONIMA Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?

Ja. Bis 20.000 € wird nicht geprüft, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

➡️ Ausführliche Infos zur groben Fahrlässigkeit

💎 Wie bestimme ich den richtigen Versicherungswert?

Der Versicherungswert ist der Betrag, den Sie heute für ein gleichwertiges Instrument zahlen müssten.

Kurz & praktisch:

  • Neues Instrument: aktueller Neupreis

  • Gebrauchtes Instrument: heutiger Wiederbeschaffungswert (vergleichbare Angebote)

  • Besondere/ältere Instrumente: kurze Händler‑Einschätzung oder Gutachten

  • Zubehör: separat mit eigenem Wert angeben

💡 Die Instrumentenversicherung schützt dort, wo die Hausratversicherung endet: beim Spielen, Transport, Verleihen, Reisen und im Alltag. Sie bietet Musikern, Eltern und Schulen einen umfassenden, praxisnahen Schutz für nahezu jedes Instrument.

Leistungen & Schäden

🔒 Welche Schäden sind versichert?

Die SINFONIMA® Instrumentenversicherung bietet eine All‑Risk‑Deckung. Versichert sind u. a.:

  • Diebstahl & Raub
  • Einbruchdiebstahl
  • Diebstahl aus dem Auto
  • Sturz, Stoß, Umfallen
  • unsachgemäße Handhabung
  • Transportschäden
  • Reiseschäden (inkl. Flugreisen)
  • Elementarschäden
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit

➡️ Alle Schadenarten ansehen

👧 Sind Schäden im Unterricht / Proben versichert?

Ja – auch wenn ein anderes Kind das Instrument beschädigt.
Der Schutz gilt überall dort, wo Ihr Instrument eingesetzt wird.

❌ Was ist bei der Instrumentenversicherung nicht versichert?

✘ Vorsätzliche Beschädigung

✘ Normale Abnutzung / Verschleiß

✘ Schäden durch unsachgemäße Lagerung

✘ Wertminderung ohne Schadenereignis

➡️ Alle Leistungen im Überblick

🎒 Ist Zubehör mitversichert?

Ja – wenn es im Vertrag mit Wert aufgeführt ist. Dazu gehören z. B.:

  • Bögen
  • Mundstücke
  • Cases
  • Ständer
  • Notenpulte
  • Elektronik (z. B. Amps, Mikrofone)

💡 Die SINFONIMA® Instrumentenversicherung bietet eine echte All‑Risk‑Deckung und übernimmt Schäden, die im Musikeralltag am häufigsten auftreten. Von Sturz über Diebstahl bis Transport – Ihr Instrument ist zuverlässig abgesichert.

Kosten & Beiträge

💰 Was kostet eine Instrumentenversicherung?

Der Beitrag richtet sich nach Wert, Nutzung und Instrumentenart. Beispiele:

  • Instrument bis 3.000 € → ab 4,69 €/Monat

  • Blasinstrument 6.000 € → ab 6,25 €/Monat

  • Geige 10.000 € → ab 9,11 €/Monat

➡️ Mehr zu den Kosten der Musikinstrumentenversicherung

🧾 Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nein – grundsätzlich nicht.

Ausnahmen (mit Selbstbehalt):

  • gewerblicher Verleih
  • Absicherung im Anhänger
  • I’M SOUND Produkt für E‑Equipment (PC, Laptop, Kamera etc.)

📊 Wovon hängt der Beitrag ab?

  • Versicherungswert
  • Nutzung (privat / professionell)
  • Instrumententyp
  • optionales Zubehör
  • Rabattmöglichkeiten
  • gewünschte Zusatzleistungen

🎼 Kann ich mehrere Instrumente zusammen versichern?

Ja. Mehrere Instrumente können in einem Vertrag gebündelt werden – ideal für Musiker mit mehreren Instrumenten, Bands, Kapellen, öffentliche Schulen, Orchester oder Musikschulen.

➡️ Mehr zu den Zielgruppen

💶 Gibt es eine Mindestversicherungssumme?

Nein.
Versichert werden Instrumente vom Einsteigermodell bis zum hochwertigen Einzelstück und Instrumente von Gruppen und Institutionen.

📉 Kann ich meinen Beitrag senken?

Ja, z. B. durch:

  • Rabatte für bestimmte Personengruppen, egal ob für Kinder, Privat- oder Berufsmusiker

  • Verbandsmitgliedschaften

  • Kombination mehrerer Instrumente

➡️ Mehr Infos zu den Kosten und Rabattmöglichkeiten

💡 Die Beiträge sind fair, transparent und richten sich nach Wert, Nutzung und Instrumentenart. Schon wenige Euro im Monat reichen aus, um ein wertvolles Instrument umfassend zu schützen – ohne Selbstbeteiligung und mit vielen Rabattmöglichkeiten.

Vertrag & Ablauf

🛠️ Wie melde ich einen Schaden?

1️⃣ Schaden online oder telefonisch melden
2️⃣ Fotos & kurze Beschreibung einreichen
3️⃣ Kostenvoranschlag / Rechnung vom Fachhändler beilegen

➡️ Echte Schadenbeispiele ansehen

⚡ Wie schnell wird ein Schaden reguliert?

In der Regel sehr schnell – oft innerhalb weniger Tage. Musiker brauchen schnelle Lösungen, und genau darauf ist SINFONIMA spezialisiert.

🕒 Wie lange gilt der Schutz und gibt es eine Mindestlaufzeit?

Der Schutz beginnt nach Vertragsabschluss und gilt fortlaufend, bis der Vertrag gekündigt wird.

Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Danach ist eine jährliche Kündigung möglich. Bei Verkauf oder Rückgabe des Instruments nach einem Jahr kann die Instrumentenversicherung sofort beendet werden.

📈 Kann ich den Wert oder die Instrumente später anpassen?

Ja. Wertsteigerungen oder neue Instrumente können jederzeit ergänzt werden.

💡 Der Vertragsablauf ist unkompliziert, flexibel und kundenfreundlich. Schäden werden schnell reguliert, Anpassungen sind jederzeit möglich und der Schutz kann bei Rückgabe oder Verkauf des Instruments problemlos beendet werden.


💬 Noch Fragen? Wir sind für Sie da!

Offene Fragen lassen sich schnell klären – persönlich, telefonisch oder per Nachricht. Die FAQ bietet einen umfassenden Überblick, doch individuelle Anliegen beantworten wir jederzeit direkt und unkompliziert.

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